Liebe Besucherin, lieber Besucher,
aufgrund der derzeit extrem hohen Auslastung ist bis auf weiteres nur noch die Bearbeitung vereinzelter Dokumente möglich. Darunter fallen Standards wie Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Führungszeugnis und Abiturzeugnis. Führerscheine hingegen können derzeit leider nicht berücksichtigt werden.
Bei Interesse erhalten Sie auf Anfrage einen Link, der Ihnen mit großer Wahrscheinlichkeit weiterhelfen wird 🙂
Herzliche Grüße,
Stephanie Lönnies
Sie möchten in einem Land, in dem Englisch Amtssprache ist, wie z. B. in Australien, Namibia, Südafrika oder den USA einen Pkw mieten bzw. fahren und zu diesem Zweck eine beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins – Papier (rosa/grau) oder Karte – erwerben? Gegenwärtig können Sie Ihren deutschen Führerschein unabhängig vom Format zum ermäßigten Festpreis von 48,50 EUR einschließlich Versand innerhalb Deutschlands, einer beglaubigten Ausfertigung auf Papier und 19% MwSt. in die englische Sprache für die Anerkennung durch Autovermietungen und Polizei übersetzen lassen. Ihr Vorteil gegenüber dem internationalen Führerschein: die beglaubigte Übersetzung ist unbegrenzt gültig, so lange Sie sie zusammen mit Ihrem gültigen Führerschein bei sich führen.
Ausnahme Neuseeland
Diese beglaubigte Übersetzung wird international akzeptiert. Allein das Verkehrsministerium von Neuseeland, die NZTA, hat spezielle Richtlinien für die Anerkennung von Führerscheinübersetzungen. Zwar wurden in Neuseeland in der Vergangenheit bereits einige hier beglaubigt übersetzte Führerscheine eingesetzt und alle unbeanstandet und problemlos akzeptiert, aber eine Garantie dafür, daß dies immer so sein muß, gibt es nicht. Ganz im Gegenteil muß hier deutlich gewarnt werden: die gesetzlichen Bestimmungen sind eindeutig und schreiben eine Übersetzung durch einen von der NZTA autorisierten Übersetzungsdienst in Neuseeland vor. Für Neuseeland werden daher hier keine Führerscheine mehr übersetzt!
Beglaubigte Übersetzung englischsprachiger Führerscheine
Auch wenn Sie einen Führerschein aus den USA, Kanada oder einem anderen englischsprachigen Land hier in Deutschland umschreiben lassen möchten, können Sie diesen hier zum günstigen Pauschalpreis von 48,50 EUR einschließlich Versand innerhalb Deutschlands, einer Ausfertigung auf Papier und 19% MwSt. beglaubigt übersetzen lassen. Bezüglich der jeweiligen zuzuteilenden Führerscheinklasse wird in der offiziellen Übersetzung im Rahmen einer aussagekräftigen Fußnote mit Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen nach Anlage 11 FeV hingewiesen, die eine „Klassifizierung“ in aller Regel, d. h. für Führerscheine aus all jenen Ländern, die in der Staatenliste genannt sind, überflüssig macht und bislang immer zum Ziel geführt hat. Die hier erstellte Übersetzung wird in der gerichtlich vorgeschriebenen Art und Weise durchgeführt und beglaubigt und daher garantiert von allen Behörden und Ämtern in Deutschland wie auch international im Falle einer beglaubigten Übersetzung – certified translation – ins Englische anerkannt.
Umfassende weiterführende Informationen zur Umschreibung von ausländischen Fahrerlaubnissen finden Sie bei der Stadt Düsseldorf.
Vielfach erprobt und bewährt
Die hier erstellten beglaubigten Übersetzungen von deutschen Führerscheinen sind bereits vielfach erfolgreich im englischsprachigen Ausland zum Einsatz gekommen. Länder, in denen die beglaubigte Übersetzung bisher u. a. von der Polizei ebenso wie von Autovermietungen problemlos anerkannt und akzeptiert wurden, waren Australien (hier gilt die Übersetzung jedoch nur in einzelnen Bundesstaaten, in anderen muß sie von einem in Australien anerkannten Übersetzer – z. B. dem NAATI – gefertigt sein), Südafrika, Namibia, Kanada, die USA und Singapur.
Um unverbindlich eine Auskunft zu Preis und Bearbeitungszeit für die beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins zu erhalten, senden Sie am besten gleich hier Ihr Dokument ein. Ein kostenloses Angebot mit allen relevanten Details zu Ihrem Übersetzungsvorhaben, d. h. wie schnell und zu welchem Endpreis Ihr Führerschein übersetzt und beglaubigt bzw. für den Versand vorbereitet werden kann, erhalten Sie schnellstmöglich. Sollten Sie nicht bis spätestens 12.00 Uhr am Tag nach der Übermittlung des Formulars einen Preisvorschlag für die gewünschte Übersetzungsleistung in Ihrem Postfach vorfinden, prüfen Sie bitte Ihren Spamordner und fragen ggf. kurz nach.
Sollte sich das Popup-Fenster mit dem Formular nicht mit einem Klick auf den nachstehenden Link öffnen lassen, versuchen Sie es bitte über den Menüpunkt „Anfrage“. Dort ist das Kontaktformular für Ihre unverbindliche Anfrage fest integriert.
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