Beglaubigte Übersetzung Ihres Scheidungsurteils bzw. Scheidungsbeschlusses


Liebe Interessentin, lieber Interessent,

aufgrund der derzeit extrem hohen Auslastung ist bis auf weiteres nur noch die Bearbeitung bestimmter Dokumente möglich. Darunter fällt selbstverständlich nach wie vor auch das hier beworbene Scheidungsurteil bzw. der Scheidungsbeschluss, aber auch Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Führungszeugnisse und Abiturzeugnisse können noch berücksichtigt werden.

Für andere Dokumente erhalten Sie auf Anfrage einen Link 🙂

Herzliche Grüße,

Stephanie Lönnies

Weil Sie wieder heiraten möchten und hierzu Ihre Scheidungsurkunde für die zuständigen Stellen in die englische Sprache übersetzen lassen müssen, suchen Sie nun nach einem beeidigten Übersetzer für Englisch Deutsch, der diese Aufgabe für Sie übernimmt? Auf dieser Spezialseite zum Thema Scheidungsurteil bzw. Scheidungsbeschluss und beglaubigte Übersetzung finden Sie die wichtigsten Informationen. Zu den entsprechenden Abschnitten gelangen Sie über einen Klick auf die jeweilige Überschrift:

Bestellen Sie hier eine beglaubigte Übersetzung von Ihrem Scheidungsurteil oder Scheidungsbeschluss für eine neue Heirat im Ausland

Neue Heirat im Ausland

Sie träumen von einer neuen Eheschließung in einem internationalen Hochzeitsparadies wie Mauritius oder den Seychellen? Oder sind es vielleicht die USA, für die Sie sich entschieden haben? Gleich welchen Ort Sie für Ihren großen Tag gewählt und wie gut Sie alles vorbereitet haben, fehlt Ihnen noch eine Kleinigkeit! Das wichtigste Dokument nämlich, das Sie vorweisen müssen, da Sie zuvor schon einmal verheiratet waren, ist Ihr Scheidungsurteil oder Scheidungsbeschluss. Nur mit diesem Dokument können Sie nachweisen, daß Sie rechtskräftig geschieden und damit wieder ehefähig sind.

Aber auch für andere amtliche Zwecke benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihres Scheidungsurteils oder Scheidungsbeschlusses. Vorlegen müssen Sie diese beispielsweise im Zusammenhang mit folgenden Anlässen:

  • Beurkundung einer Geburt
  • Namensänderung
  • Steuerklassenänderung
  • Kindergeld, Kinderzuschlag
  • Einbürgerung
  • Anmeldung einer neuen Ehe

Beglaubigte Übersetzung Ihrer Scheidungsurkunde

Damit Ihre Traumhochzeit im Ausland stattfinden kann, benötigen Sie in aller Regel eine beglaubigte Übersetzung Ihres deutschen Scheidungsurteils oder Scheidungsbeschlusses ins Englische. Ohne die entsprechende offizielle Übersetzung ist eine Trauung nicht möglich, sofern an dem Ort Ihrer Wahl keine deutschen Dokumente akzeptiert werden und die Amts- oder Arbeitssprache Englisch ist. Und so sind Sie nun hier gelandet 🙂

Die folgenden Informationen sollen Ihnen dabei helfen, die wichtigsten Fragen hierzu vorab zu klären. Weiter unten können Sie über einen Klick auf den grünen Button auf jeden Fall schon einmal unverbindlich ein kostenloses Angebot für die von Ihnen benötigte Übersetzung einschließlich Beglaubigung anfordern. So erfahren Sie, zu welchen Konditionen Ihr Dokument übersetzt und beglaubigt werden kann bzw. welche Kosten auf Sie zukommen. Alle Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nur zum Zweck der Angebotserstellung genutzt.

Vollständige Übersetzung eines einseitigen Urteils oder Beschlusses

Die einseitige Fassung Ihres Scheidungsurteils oder Scheidungsbeschlusses – d. h. die vom Gericht im Original auf einer einzigen Seite ausgestellte Scheidungsurkunde – können Sie hier zum günstigen Festpreis von 54,50 EUR vollständig in die gewünschte Übersetzungssprache Englisch für den internationalen Urkundenverkehr beglaubigt übersetzen lassen.

Auch ein zweiseitiges Scheidungsdokument können Sie unter Umständen noch im Rahmen des hier beworbenen Sonderangebots vollständig übersetzen lassen. Ob dies in Ihrem Fall zutrifft, erfahren Sie auf Anfrage.

Wenn Ihr Scheidungsurteil oder Scheidungsbeschluss aus mehreren Seiten besteht, kommt für Sie aber auch die nachstehende ebenfalls kostengünstige Möglichkeit in Betracht, die sich in über 25 Jahren für die allermeisten Zwecke erfolgreich bewährt hat:

Auszugsweise Übersetzung einer mehrseitigen Scheidungsurkunde

Bei mehrseitigen Scheidungsurteilen kann die beglaubigte Übersetzung nämlich alternativ auch auszugsweise erfolgen, sprich alle wichtigen Passagen werden vollständig übersetzt und der Rest zusammengefasst. Dabei wird der Aufwand für die Zusammenfassung und Abbildung dieser übrigen Passagen, die über die Inhalte eines einseitigen Scheidungsurteils oder Scheidungsbeschlusses hinausgehen, gesondert ermittelt, und die hierfür anfallenden zusätzlichen Kosten werden auf den oben genannten Sonderpreis aufgeschlagen. So ist die amtliche Anerkennung Ihrer beglaubigten Übersetzung und damit der Rechtskraft der Scheidung im Ausland sicher.

Die zusätzlichen Kosten bei einem Umfang von mehr als einer Seite belaufen sich auf bis zu 24,50 EUR pro zusätzlicher Seite, die dann zu den 54,50 EUR für einseitige Scheidungsurkunden hinzukommen. Ein kostenloses Angebot über die beglaubigte Übersetzung Ihres Scheidungsurteils oder Scheidungsbeschlusses, welches den nach Ihrem Dokument individuell errechneten Endpreis sowie einen Zeitraum für die Fertigstellung ausweist, erhalten Sie nach Einsendung Ihres kompletten Scheidungsurteils oder Scheidungsbeschlusses über das Anfrageformular.

Bitte beachten Sie noch den nachstehenden Hinweis zu einer möglichen Reduzierung der Kosten für die beglaubigte Übersetzung. Damit Ihr Scheidungsurteil zum günstigstmöglichen Preis in ein international amtlich anerkanntes Format übersetzt und beglaubigt werden kann, sollten Sie unbedingt sicherstellen, daß diese Möglichkeit für Sie in Frage kommt!

Jetzt Angebot anfordern

Eine weitere Möglichkeit wäre, vom Amtsgericht die Ausstellung einer Teilausfertigung des Scheidungsurteils zu erbitten, die dann ebenfalls auszugsweise – oder im Fall der Fälle auch komplett – zu einem immer noch günstigen Pauschalpreis übersetzt und beglaubigt werden könnte. Lesen Sie hierzu auch den Spartipp.

✔️ Anerkennung Ihrer auszugsweisen beglaubigten Übersetzung

In den meisten Fällen genügt es, nur die Passagen übersetzen zu lassen, die für die Gültigkeit der Scheidung relevant sind. Bitte klären Sie, falls Sie von dieser Möglichkeit einer auszugsweisen beglaubigten Übersetzung Gebrauch machen möchten, vorher ab, ob dies vom zuständigen Standesamt akzeptiert wird. Dies kann Ihnen i. d. R. Ihr Wedding Planner, Marriage Celebrant oder Reiseveranstalter sagen. Wenn Sie sicher sind, daß nur die wesentlichen Teile übersetzt werden müssen, um die Rechtskraft Ihrer Scheidung zu dokumentieren, können hier die Kosten durch eine entsprechend verkürzt übersetzte Fassung erheblich reduziert werden.

⚠️ Keine Garantie

Sollten Sie nicht vorab mit der zuständigen Stelle abklären, ob eine auszugsweise Übersetzung (certified abridged oder extract translation) Ihres Scheidungsurteils oder Scheidungsbeschlusses akzeptiert wird, und Sie später dann Probleme mit der Anerkennung bekommen bzw. von Ihnen nachträglich eine vollständige Übersetzung gefordert werden, werden die Kosten hierfür nicht übernommen! Eine neue Übersetzung wird gegebenenfalls einschließlich Versand und Neuausstellung vollständig in Rechnung gestellt.

Dies ist zwar in über zwei Jahrzehnten erst ein einziges Mal vorgekommen, aber eine Garantie dafür, daß die zusammenfassende Übersetzung akzeptiert wird, besteht nicht: diese Entscheidung wird von Fall zu Fall individuell von dem jeweils zuständigen Standesamt getroffen und sollte daher unbedingt mit diesem abgesprochen werden.

Spartipp 🍀 Beantragung einer Teilausfertigung beim Amtsgericht

Um von vornherein alle Probleme kategorisch auszuschließen und gleichzeitig die Kosten möglichst gering zu halten, können Sie alternativ zu der zusammenfassenden Übersetzung beim zuständigen Amtsgericht eine Teilausfertigung oder verkürzte beglaubigte Abschrift beantragen, falls Ihnen Ihre Scheidungsurkunde in einem längeren Format vorliegt. Diese Kurzfassung lassen Sie dann vollständig beglaubigt übersetzen, sofern der Empfänger dies verlangt.
Eine Teilausfertigung – sprich ein Beschluss- oder eine Urteilsausfertigung ohne Begründung – beinhaltet ausschließlich alle für den Nachweis der Scheidung relevanten Informationen wie die Namen der beteiligten Parteien, den Scheidungsspruch und natürlich einen Rechtskraftvermerk! Nicht enthalten sind hier Erläuterungen wie Tatbestand und Gründe. Auch eine Rechtsmittelbelehrung ist dort nicht enthalten.

Falls die Teilausfertigung immer noch mehrere Seiten umfaßt, ist auch hier eine auszugsweise Übersetzung die erste Wahl. Diese ist in der Regel immer noch günstiger als die eines vollständigen Urteils. Allerdings sollten Sie vorab prüfen, wie hoch die Gebühr für die Ausstellung der Teilausfertigung ist. Rechnen tut sich das Ganze normalerweise frühestens ab einem Volumen von etwa vier Seiten. Sprich: erst wenn Ihr Scheidungsdokument vier Seiten und mehr umfaßt, lohnt sich dieser Umweg in der Regel und die Ersparnis ist die Mühe wert. Vorausgesetzt auch hier, daß der spätere Empfänger die auszugsweise Übersetzung als ausreichend betrachtet.

Scheidungsurteil und Scheidungsbeschluss: Gültig nur mit Rechtskraftvermerk

Um einen fairen Preis für die beglaubigte Übersetzung ermitteln zu können, ist die Einsendung aller Seiten des Originals des zu übersetzenden Scheidungsurteils oder Scheidungsbeschlusses unumgänglich, denn nur so kann der tatsächliche Aufwand für das geplante Übersetzungsvorhaben festgestellt werden. Das Scheidungsurteil bzw. der Scheidungsbeschluss muss dabei unbedingt einen Rechtskraftvermerk des Gerichts beinhalten. Ohne diesen wird die Scheidung im Ausland nicht anerkannt. Bitte achten Sie also darauf, dass die Scheidungsurkunde in der Form, in der Sie sie zur Angebotserstellung für eine beglaubigte Übersetzung einsenden, dieses Merkmal unbedingt aufweist.

Individuelles Angebot

Um unverbindlich eine Auskunft zu Preis und Bearbeitungszeit für die beglaubigte Übersetzung Ihres Scheidungsurteils bzw. Scheidungsbeschlusses zu erhalten, senden Sie am besten gleich hier Ihr Dokument vollständig ein. Es ist unbedingt notwendig, daß Sie alle Seiten im Original einreichen, um so sicherzustellen, daß alle Teile, die für die Anerkennung der Rechtskraft des Scheidungsurteils bzw. Scheidungsbeschlusses im Ausland in die beglaubigte Übersetzung einbezogen werden und Sie beim ausländischen Standesamt keine Probleme bekommen.

Ein kostenloses Angebot mit den wichtigsten Informationen zu Ihrem Übersetzungsvorhaben erhalten Sie in jedem Fall möglichst am Tag Ihrer Anfrage. So wissen Sie schnell, was die Übersetzung der Scheidungsurkunde in ein amtlich anerkanntes Format kostet und wie lange sie dauert. Sollten Sie nicht bis spätestens 12.00 Uhr am Tag nach dem Eingang Ihrer Anfrage einen Preisvorschlag für die gewünschte Übersetzungsleistung in Ihrem Postfach vorfinden, prüfen Sie bitte Ihren Spamordner und fragen ggf. kurz nach.

International bewährt

Die hier erstellten beglaubigten Übersetzungen von deutschen Scheidungsurteilen und Scheidungsbeschlüssen sind bereits vielfach erfolgreich im englischsprachigen Ausland zum Einsatz gekommen. Länder, in denen eine hier beglaubigt übersetzte Scheidungsurkunde bisher problemlos anerkannt und für eine neue Eheschließung akzeptiert wurde, waren, um nur vier überaus beliebte Ziele zu nennen, Heiratsparadiese wie Mauritius, die Seychellen, Neuseeland und die USA.

Und hier noch eine wunderbare Informationsquelle bzgl. der Anforderungen an Eheschließungen im Ausland, die online von der britischen Regierung angeboten wird: https://www.gov.uk/marriage-abroad/y.

What people say · Kundenrezensionen

Beglaubigte Übersetzung Ihres Scheidungsbeschlusses oder Scheidungsurteils
{{ reviewsOverall }} / 5 Sterne (24 Stimmen)
Qualität5
Service5
Preis/Leistung5
What people say... Hier Bewertung vornehmen
Order by:

Be the first to leave a review.

User Avatar
/ 5
Geprüft
{{{review.rating_comment | nl2br}}}

Show more
{{ pageNumber+1 }}
Hier Bewertung vornehmen

Last updated by on .